Die neu erstellte Satzung, sowie das Gründungs-Protokoll und die Liste der Gründungs-Mitglieder, sowie Anwesenheitsliste wurden vom Finanzamt Augsburg-Land geprüft und in Ordnung befunden.
Vorläufige Bescheiningung A
Die Körperschaft Schachfreunde Wehringen dient nach der eingereichten Satzung ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwecken im Sinne §§ 51 ff AO und gehört zu den in § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG bezeichneten Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen.
Die vorläufige Bescheinigung ist widerruflich und wird zur Beurteilung der Abziehbarkeit von Zuwendungen im Sinne von § 10 b EStG § 9 Abs. 1 Nr. 2 KStG und § 9 Nr. 5 GewStG beim Zuwendenden erteilt. Abgesehen vom Widerruf verliert sie ihre Gültigkeit, sobald ein Steuerbescheid oder Freistellungsbescheid für die bezeichnete Körperschaft ergangen ist.
Die Bescheinigung gilt längstens 18 Monate vom Ausstellungsdataum ab gerechnet.